Wohngemeinschaften in Bayern
Zum 01.August 2008 ersetzt das neue Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – (PfleWoqG) das bisherige Heimgesetz in Bayern. Durch diese gesetzlichen Vorgaben erhalten nun auch ambulant betreute Wohngemeinschaften rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Fachstelle hat unter anderem das Ziel eine Datenbank existierender ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Bayern unter Berücksichtigung entwickelter Qualitätskriterien zu erstellen.
Falls Sie Interesse haben, mit Ihrer ambulant betreuten Wohngemeinschaft hier aufgeführt zu werden, nehmen Sie bitte
Kontakt mit uns auf.
Derzeit finden Sie ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern, welche vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als (Modell-)Projekte finanziell gefördert wurden.